Rechtsassistenten sind Mitarbeiter mit einem fundierten, generalistischen und juristischen Hintergrund- und Orientierungswissen. Als Mitarbeiter in einem Unternehmen, in der öffentlichen Verwaltung oder als Treuhänder bearbeiten sie Aufgaben mit rechtlichem Bezug und einfachere Rechtsfälle auf der Grundlage eines fundierten theoretischen und in der Praxis abgestützten rechtlichen Basis- und Methodenwissens.
Überschrift h2
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Überschrift h3
Praxisorientiertes Verständnis im Zivilrecht, Strafrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht, im Staats- und Verwaltungsrecht sowie im Prozessrecht ermöglicht ihnen eine ganzheitliche Betrachtungsweise von rechtlichen Aufgaben und Problemstellungen.
Rechtsassistenten beraten interne und externe Kunden in juristischen Fragen, erstellen und prüfen Verträge, bearbeiten Betreibungen, Strafrechtsfälle sowie Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung und erarbeiten die Grundlagen für öffentliche Beurkundungen.
Bei komplexeren oder anspruchsvolleren Rechtsfällen bearbeiten die Rechtsassistenten einen Teil des Auftrags und bilden die Schnittstelle zu Juristen BA, MA und Anwälten. Da Rechtsassistenten nicht aktiv vor Gericht auftreten können, kommt ihnen vielfach die Rolle eines internen Beraters respektive eines qualifizierten Sachbearbeiters zu.